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Newsletter 1/2005


Inhalt


Wir stellen uns vor
• Unsere Serviceleistungen
• Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
• Impressum
• Kleines Spezial Verkehrsrecht mit Beiträgen zum Rechtsschutz in Verkehrssachen, zum Fahrverbot und zu den Pflichten von Fußgängern
• Vortragsangebot


Wir stellen uns vor


Die hier genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:


Rechtsanwalt Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Verbraucherrecht, Vertragsrecht, Strafrecht im Alltag

Rechtsanwalt Bernhard Brandt
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht

Rechtsanwalt Norbert Wilke
Mietrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, zugleich Versicherungsältester der LVA, Berater im Mieterverein

Rechtsanwalt Dr. Sieghard Scheufler
Zivilrecht, privates Baurecht

Rechtsanwalt Müller
Familien- und Erbrecht, Zivilrecht


Unsere Serviceleistungen


Angebot für gewerbliche Mandanten:

Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, meditative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
Unterstützung bei Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)

Besondere Serviceleistungen:

Vor - Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin


Telefonisch:

030 – 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80
eMail: ra-frank@birkfrank.de
Internet: http://www.birkfrank.de


Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz


Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 9.30 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9.30 – 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung


Impressum

Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Wilke in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.

Ausgabe 01/05 - Juli 2005
Verantwortlich: RA Birk Frank


Kleines Spezial Verkehrsrecht

Verkehrsrechtliche Fälle können jedem passieren. Ob nach einem Verkehrsunfall, oder nach dem Geblitzt werden. Schnell kann ein Vorfall Folgen haben, die nicht abzusehen waren und bei denen man sich nicht so leicht zu helfen weiß.

Für einen Rechtsanwalt gehört die Materie zum Handwerkzeug, durch die Häufigkeit ihres Auftretens sammelt man schnell Erfahrungen. Aber es ist deshalb keine leichte Materie. Es braucht Einfühlungsvermögen, grundlegende medizinisches und technisches Verständnis, ständige Fortbildung, da es immer wieder neue Gesetze und Rechtsprechung gibt.
Einen kleinen Ausschnitt aus dem Spektrum verkehrsrechtlicher Angelegenheiten zeigen die folgenden kleinen Beiträge.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen Herr Brandt und Herr Frank gern in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

Bif


Wichtiges und Interessantes zum Rechtsschutz in Verkehrssachen (ARB 2000)

Übernommen werden die Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Zu beachten ist allerdings, dass nur die Kosten eines Rechtsanwalts in Gerichtsnähe übernommen werden. Sind Sie als Berliner z. B. in Brandenburg bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt worden, so übernimmt die Versicherung keine Reisekosten, wenn Sie einen Berliner Rechtsanwalt beauftragen. Ist die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Gericht jedoch höher als 100 km Luftlinie, so sieht es wieder anders aus, da dann der Berliner Rechtsanwalt als Verkehrsanwalt tätig werden kann, der mit einem Rechtsanwalt am Gerichtsort zusammen arbeitet.
Bei Auslandsfällen wiederum werden auch Ihre eigenen Reisekosten zum Termin bezahlt, wenn Sie vom Gericht förmlich geladen wurden.

Bif


Fahrverbot

Es gibt ein Fahrverbot nach dem Strafgesetzbuch (§ 44) und eines nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 25).
Im Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts kann das Fahrverbot Nebenstrafe sein und für 1 bis 3 Monate angeordnet werden. Es genügt, dass ein Fahrzeug Tatwerkzeug war, und sei es nur zum Abtransport von Diebesbeute. Es ist ein milderes Mittel im Vergleich zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten ist das Fahrverbot eine so genannte Nebenfolge. Es hat hier Erziehungsfunktion. Ist die Nebenfolge im Bußgeldkatalog zu finden, so kann ein Richter jedoch gegen eine Erhöhung der Buße das Fahrverbot wegfallen lassen. Voraussetzung hierfür sind besondere Umstände bei der Fahrzeugnutzung, aus denen sich ergibt, dass der Betroffene dringend auf die Fahrzeugnutzung angewiesen ist. Dies wird nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Wer in den letzten Monaten vergleichbare Verstöße begangen hat, dem wird dies als beharrliche Verkehrsverstöße angelastet und der Wegfall des Fahrverbots wird unwahrscheinlicher.
Weitere besondere Umstände wiederum können gegen ein Fahrverbot sprechen. Das könnte zum Beispiel eine Geschwindigkeitskontrolle nur 150 m hinter einem Ortseingangsschild sein oder die Gefahr durch das Fahrverbot den Arbeitsplatz zu verlieren. Auch wenn zwischen Verstoß und Verhandlung eine lange Zeitspanne liegt, könnte die Denkzettelfunktion des Fahrverbots entfallen. Eine entsprechende Zeitspanne liegt jedoch bei über 1 Jahr.
Bei Trunkenheitsdelikten sind die Anforderungen zur Vermeidung eines Fahrverbots noch wesentlich höher.
Ist das Fahrverbot unumgänglich, so hat der Betroffene zumindest die Gelegenheit, in einem Zeitraum von 4 Monaten seit Rechtskraft das Fahrverbot zeitlich zu bestimmen.

Bif


Verkehrsrecht für Fußgänger

Die Pflichten eines Fußgängers im Straßenverkehr richten sich nach § 25 StVG. Dazu gehören:

Beim Überqueren einer Straße an nicht besonders gekennzeichneten Überquerungsstellen ist der Fußgänger wartepflichtig.
Beim Überqueren der Straße in Etappen hat der Fußgänger auf der Fahrbahnmitte zu warten, er darf nicht umkehren.
Ist ein Zebrastreifen oder eine Ampel in der Nähe, o sind diese zu benutzen.
Auch auf einem Zebrastreifen darf der Fußgänger nicht blind darauf vertrauen, dass sein Vorrang respektiert wird. Ebenso muss ein Fußgänger auch bei grüner Ampel noch auf den Verkehr achten.


Vortragsangebot


Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“

Dieser Vortrag verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.

Der Vortrag dauert ca. 70 min.


Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht

Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraum- mietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der Vorträge dauert ca. 70 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.



Ihre Rechte als Verbraucher

mit den Grundzügen des Vertragsrechts, Handykauf, Ratenkauf, Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete
Dauer ca. 70 min.



Arbeitsrecht in der Praxis

mit den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.



NEU: Unterhaltsrecht von A-Z

Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt, Exkurs: nichteheliche Lebensgemeinschaft
Grundlagen und Berechnungsbeispiele

zweiteilig, je 70 Minuten,



Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine eMail.

Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.

Viele weitere Infos zu den Vorträgen, einschließlich einiger Gliederungen und den Terminen öffentlicher Vorträge (z.B. bei der VHS Pankow) finden Sie unter www.birkfrank.de




Der nächste Newsletter erscheint im Herbst.