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Newsletter 1/2000


Einleitung

Sie haben entweder per eMail oder persönlich Ihr Interesse an den Empfang eines Newsletters bekundet. Zum Jahresausklang geben wir nun den zweiten einer Reihe unregelmäßig erscheinender Newsletter heraus. Für Hinweise oder Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, entweder per Post:


Birk Frank
Rechtsanwalt
Berliner Allee 96
13088 Berlin


oder per eMail:
birkfrank@aol.com.


Vielleicht beschäftigt sich der nächste Newsletter mit einem Thema, das Sie uns angetragen haben.


Inhalt

Wir stellen uns vor
Unsere Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Impressum
• Mieterhöhung 2000: Was Sie beachten sollten
• Unser Vortragsangebot
• Unsere Homepage kurz vorgestellt

Wir stellen uns vor

Die im Kopf genannten Rechtsanwälte, der Notar und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.

Nun ein kleiner Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:


Rechtsanwalt Birk Frank
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Internetdienstleistungen


Rechtsanwalt Alexander Burkhardt
Handels- und Gesellschaftsrecht, außergerichtliche Sanierung von Unternehmen, Zivilrecht, Arbeitsrecht


Steuerberater Dr. Andreas Kröber
(erreichbar über die RAe)


Notar J. Eigner
Langhansstr. 1
13086 Berlin


Unsere Serviceleistungen


Angebot für Privatpersonen:

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer

Angebot für gewerbliche Mandanten:

• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
• Unterstützung bei Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
• Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung

Besondere Serviceleistungen:

• Vor - Ort - Service für Gewerbetreibende und Privatpersonen innerhalb Berlins
• Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner

Berliner Allee 96
13088 Berlin


Telefonisch:

030 - 925 09 58
Fax: 030 - 925 09 58

eMail: birkfrank@aol.com
Internet: http://members.aol.com/birkfrank


Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Allee 96 in 13088 Berlin - Weißensee


Bürozeiten:

Montag bis Freitag 15 - 17 Uhr
andere Termine nach Vereinbarung


Impressum


Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Burkhardt / Kröber in der Berliner Alle 96, 13088 Berlin.

Ausgabe 1/2000 - Januar 2000
Verantwortlich: RA Birk Frank


Mieterhöhung 2000: Was Sie beachten sollten

Alle Jahre wieder flattert ein Brief vom Vermieter ins Haus. Die Miete soll erhöht werden.
Ist Ihre letzte Mieterhöhung weniger als ein Jahr her, sollten Sie sich das Schreiben genau ansehen, denn einfache Mieterhöhungen, das heißt solche, die sich auf die Vergleichsmiete stützen, dürfen nicht beliebig oft verlangt werden.
War Ihre letzte Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden oder wegen Erhöhung der Betriebskosten, so ist die Situation anders.
Wohnen Sie in einer Sozialwohnung? Dann gibt es keine Mieterhöhung nach dem Miethöhegesetz (MHG).
Auch wenn in Ihrem Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel oder der Ausschluß einer Mieterhöhung vereinbart ist, können Sie das Erhöhungsverlangen, ebenso wie bei einem Staffelmietvertrag, zurückweisen.
Eine ordentliche Mieterhöhung muß bestimmten Formerfordernissen genügen. Sie muß schriftlich sein, Vermieter und (alle) Mieter genau angeben und es ist eine Begründung erforderlich.
Fehlt eine dieser Angaben, sollten Sie das Erhöhungsverlangen unverzüglich zurückweisen.
Begründet werden kann eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder der Angabe von 3 Vergleichswohnungen (auch aus dem eigenen Bestand des Vermieters).
Ein Gutachten kostet ca. 1.200,- DM. Wenn Sie unberechtigt der Erhöhung nicht zustimmen und der Vermieter auf Zustimmung klagt, müssen Sie diese Kosten tragen.

Die Einordnung in den Mietspiegel ist ein kompliziertes Verfahren. Kann man noch einfach die Wohnlage und die grundsätzliche Beschaffenheit (Altbau, Neubau), die Fläche oder Zimmerzahl nachvollziehen, so wird man doch mit einer Mietspanne von mehreren DM je m² konfrontiert.
Hier die Einordnung im Rahmen dieser Spanne zu finden ist schwierig.
Wichtigstes Indiz sind neben der Ausstattung der Wohnung die Beschaffenheit des Hauses, die Wohnlage u. a.
Den Mietspiegeln sind meist Orientierungshilfen für die Spanneneinordnung beigefügt. Füllen Sie diese Tabellen aus. Gleichen sich die positiven und negativen Faktoren aus, so ist der Mittelwert angemessen. Überwiegen positive oder negative Faktoren, so wird für jeden Faktor 25% des Wertes zwischen Mittelwert und des entsprechenden Maximalwerts (positiver Faktor) oder Minimalwerts (negativer Faktor) hinzugefügt oder abgezogen.

Ein konkretes Beispiel:

Die Spanne Ihrer Wohnung liegt zwischen 5,54 DM und 6,51 DM. Der Mittelwert beträgt 6,10 DM. Beim Ausfüllen der Orientierungshilfe ergibt sich, daß es ein negatives Merkmal mehr gibt als positive Merkmale.
Sie errechnen nun 25% der Spanne zwischen Mittelwert und Mindestwert = 6,10 DM - 5,54 DM = 0,56 DM, davon 25% = 0,14 DM.
Ihre angemessene Miete beträgt dann 6,10 DM - 0,14 DM = 5,96 DM.

Weiterhin müssen die Kappungsgrenzen von § 2 I Nr. 3 MHG beachtet werden. Wenn die Mieterhöhung (aus Vergleichsmiete) in den letzten beiden Jahren zusammen mit der aktuellen Mieterhöhung zu einer Erhöhung von mehr als 30% führt, dann können Sie die Erhöhung auf diese 30% kappen. Das heißt, Sie stimmen dem Erhöhungsverlangen nur zum Teil zu.
Beachten Sie weiterhin: Wenn der Vermieter - obwohl Sie nicht zugestimmt haben oder die neue Miete zahlen - nicht innerhalb von 2 Monaten ab Ablauf der Zustimmungsfrist (selbst 2 Monate) auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagt, dann ist der Vermieter mit seinem Erhöhungsverlangen ausgeschlossen und Sie dürfen getrost auf die nächste Mieterhöhung warten.
Ein Beispiel:
Sie erhalten im Januar ein Mieterhöhungsverlangen. Dann müssen Sie bis 31.03. zustimmen oder können bis 31.03. das Mietverhältnis zum 31.05. kündigen. Bis 31.05. muß der Vermieter auch auf Zustimmung geklagt haben.
Geht alles seinen Gang, müssen Sie ab 01.04. die neue, erhöhte Miete zahlen.
Für Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet.
Also, prüfen Sie jedes Mieterhöhungsverlangen, bevor Sie bedenkenlos zustimmen!

Bif


Unser Vortragsangebot

Bereits vorbereitet und in der Praxis erprobt ist ein Vortrag zum Thema „Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“. Dieser ist in erster Linie für Senioren gedacht. Er eignet sich, die Zuhörer für diese Problematik zu sensibilisieren, verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.

Gehalten wird der Vortrag bei Ihnen vor Ort von Rechtsanwalt Birk Frank.
Die Kosten dafür betragen lediglich 60,- DM zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Der Vortrag dauert ca. 45 min.


Weiterhin gibt es eine umfassende dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)

Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)

Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)

Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.
Kosten hier ebenfalls 60,- DM zuzüglich MwSt. für jeden Teil.

Kleine Plakate im Format A4 und Musterschreiben könnte ich fertigen bzw. kopieren.


Haben Sie Interesse, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen auch gern eine Gliederung zu.
Die Terminierung müßte ca. 1 Monat im Voraus geschehen.


Unsere Homepage kurz vorgestellt

Unter http://members.aol.com/birkfrank erreichen Sie die Homepage von Rechtsanwalt Birk Frank. Neben den Informationen dieses Newsletters können Sie dort weitere und aktuellere Daten und Fakten erhalten.
So finden Sie dort ausführliche Lebensläufe, Fotos der Kooperationspartner, ein aktuelles Thema, verschiedene Rechtstips und die Möglichkeit für Anfragen.

Das Internet ist übrigens der Ort, an dem der jeweils aktuelle Newsletter als erstes erscheint und auch alte Newsletter im Archiv eingesehen werden können.
Außerdem können Sie sich dort für den regelmäßigen Bezug dieses Newsletters anmelden. Sie bestimmen selbst, ob er per eMail, Fax oder Post bei Ihnen eintrifft.
Dieser Newsletter - Service ist natürlich kostenlos für Sie!



Der nächste Newsletter erscheint im Frühsommer 2000.