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Newsletter
2/2000
Einleitung
Sie haben entweder per eMail oder persönlich Ihr Interesse an den Empfang eines Newsletters bekundet. Deshalb erhalten Sie nun den nächsten einer Reihe unregelmäßig erscheinender Newsletter. Für Hinweise oder Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, entweder per Post:
Birk Frank
Rechtsanwalt
Berliner Allee 96
13088 Berlin
oder per eMail:
birkfrank@aol.com.
Vielleicht beschäftigt sich der nächste Newsletter mit einem Thema, das Sie uns angetragen haben.
Inhalt
Wir stellen uns vor
Unsere Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Unser Vortragsangebot
Unsere Homepage kurz vorgestellt
Schwerpunkte und was sie aussagen
Einjähriges Berufsjubiläum am 1. Juli 2000
Die im Kopf genannten Rechtsanwälte und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein kleiner Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:
Rechtsanwalt Birk Frank
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Alexander Burkhardt
Handels- und Gesellschaftsrecht, außergerichtliche Sanierung von Unternehmen, Zivilrecht, Arbeitsrecht
Steuerberater Dr. Andreas Kröber
(erreichbar über die RAe)
Angebot für Privatpersonen:
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer
Angebot für gewerbliche Mandanten:
Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung
Besondere Serviceleistungen:
Vor -
Ort - Service innerhalb Berlins
Internetdienste, Recherchen
und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine
und Institutionen
Newsletter mit Neuigkeiten aus der
Kooperation und der Welt des Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Allee 96
13088 Berlin
Telefonisch:
030
- 925 09 58
Fax: 030 - 925 09 58
eMail: birkfrank@aol.com
Internet: http://members.aol.com/birkfrank
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Allee 96 in 13088 Berlin - Weißensee
Bürozeiten:
Montag bis Freitag 15 - 17 Uhr
andere Termine nach Vereinbarung
Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Burkhardt / Kröber in der Berliner Alle 96, 13088 Berlin.
Ausgabe 2/2000 - Mai 2000
Verantwortlich: RA Birk Frank
Bereits vorbereitet und in der Praxis erprobt ist ein Vortrag zum Thema Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen. Dieser ist in erster Linie für Senioren gedacht. Er eignet sich, die Zuhörer für diese Problematik zu sensibilisieren, verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Gehalten wird der Vortrag bei Ihnen vor Ort von Rechtsanwalt Birk Frank.
Die Kosten dafür betragen lediglich 60,- DM zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Vortrag dauert ca. 60 min.
Weiterhin gibt es eine umfassende dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen
Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (einschließlich Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.
Kosten hier ebenfalls 60,- DM zuzüglich MwSt. für jeden Teil.
Kleine Plakate im Format A4 und Musterschreiben könnte ich fertigen bzw. kopieren.
Haben Sie Interesse, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen auch gern eine Gliederung zu.
Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus geschehen.
Unsere Homepage kurz vorgestellt
Unter http://members.aol.com/birkfrank erreichen Sie die Homepage von Rechtsanwalt Birk Frank. Neben den Informationen dieses Newsletters können Sie dort weitere und aktuellere Daten und Fakten erhalten.
So finden Sie dort ausführliche Lebensläufe, Fotos der Kooperationspartner, ein aktuelles Thema, verschiedene Rechtstipps und die Möglichkeit für Anfragen.
Das Internet ist übrigens der Ort, an dem der jeweils aktuelle Newsletter als erstes erscheint und auch alte Newsletter im Archiv eingesehen werden können.
Außerdem können Sie sich dort für den regelmäßigen Bezug dieses Newsletters anmelden. Sie bestimmen selbst, ob er per eMail, Fax oder Post bei Ihnen eintrifft.
Dieser Newsletter - Service ist natürlich kostenlos für Sie!
Schwerpunkte und was sie aussagen
Das Bild der anwaltlichen Tätigkeit hat sich in den letzten Jahren sehr gewandelt. Nicht zuletzt die Bedürfnisse des Marktes und der rechtssuchenden Bürger haben dazu maßgeblich beigetragen. Stand früher die persönliche Kompetenz des Anwalts im Vordergrund, so wird vermehrt nun auch die fachliche Kompetenz nachgefragt.
Doch wie kann man die Spezialisten für sein Fachgebiet erkennen? Der Beruf des Rechtsanwalts sagt noch nichts über dessen fachliche Stärken aus, da alle Rechtsanwälte Volljuristen sind und daher von der Ausbildung her Generalisten.
1) Fachanwalt
Einziges sicheres Kriterium ist der Fachanwaltstitel, der dessen Inhaber nachgewiesene Kenntnisse, praktische Erfahrungen und ständige Weiterbildung bescheinigt.
Fachanwaltstitel gibt es jedoch nur für eine begrenzte Zahl von Rechtsgebieten. Und das von Ihnen gesuchte ist vielleicht nicht dabei (z.B. Mietrecht).
Das Berufsrecht der Rechtsanwälte gestattet nur im begrenzten Rahmen die Werbung mit Spezialisierungen. Dies ist die Angabe von höchstens 5 Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten.
Diese Angaben beruhen auf einer Selbsteinschätzung des Rechtsanwalts, d. h. ein Nachweis gegenüber Dritten oder Prüfungen sind nicht erforderlich.
2) Tätigkeitsschwerpunkte
Tätigkeitsschwerpunkt bedeutet, daß der Rechtsanwalt der Ansicht ist, daß er auf dem betreffenden Rechtsgebiet überdurchschnittliche theoretische und praktische Erfahrungen hat. Das heißt, daß von den vielen Rechtsgebieten, aus denen seine Mandate bestehen, bestimmte Rechtsgebiete im Vergleich zu den übrigen überwiegen.
Ein vielbeschäftigter Anwalt hat also besonders viel mit Fällen aus seinen Tätigkeitsschwerpunkten zu tun. Andererseits bedeutet es nicht, daß er auf anderen Rechtsgebieten nun überhaupt nicht tätig wäre.
3) Interessenschwerpunkte
Interessenschwerpunkte besagen, daß der Rechtsanwalt bevorzugt auf diesen Gebieten tätig sein möchte, daß er diese Rechtsgebiete gewissermaßen zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten machen will oder praktische Erfahrungen für seine Fachanwaltsausbildung erlangen möchte.
Der Interessenschwerpunkt besagt nicht, daß der Rechtsanwalt jemals auf diesem Rechtsgebiet praktisch tätig war. Interessenschwerpunkte dürfen also auch Berufsanfänger benennen.
Andererseits wird ein Rechtsanwalt nicht ein bestimmtes Rechtsgebiet zu seinem Interessenschwerpunkt erheben, wenn er sich gar nicht damit auseinandersetzen möchte. Haben Sie einen entsprechenden Auftrag zu vergeben, werden Sie bei einem solchen Anwalt eben auf Interesse stoßen. Sie müssen nicht befürchten, mangels Interesse an einen Kollegen verwiesen zu werden.
4) Meine Interessenschwerpunkte
Da ich erst seit Mitte 1999 Rechtsanwalt bin, maße ich mir nicht an, Tätigkeitsschwerpunkte zu benennen. Aber gewisse Interessen an einer zukünftigen Spezialisierung sind auch bei mir vorhanden. Deshalb habe auch ich einige Interessenschwerpunkte benannt.
Mit diesen Rechtsgebieten setze ich mich vermehrt theoretisch auseinander, und, wenn es sich ergibt, natürlich auch praktisch. Es sind hauptsächlich Gebiete des Alltagsrechts, für speziellere Anliegen habe ich Kontakte zu Kollegen geknüpft, die langjährige Erfahrungen zum Beispiel auf den Gebieten Arbeits- oder Strafrecht haben, so daß ich Sie bei komplizierzteren Fällen nicht ratlos nach Hause schicken muß, sondern auf Wunsch an einen solchen Kollegen überweisen kann. Dieser wird vorab informiert und bei Bedarf auch gleich ein Besprechungstermin vereinbart.
Bif
Einjähriges Berufsjubiläum am 1. Juli 2000 - Feiern Sie mit!
Die Kanzleieröffnung in der Berliner Allee 96 jährt sich am Samstag dem 1. Juli zum ersten Mal.
BiF
Der nächste Newsletter erscheint im Herbst 2000.