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Newsletter 2/2001


Inhalt

• Wir stellen uns vor

• Unsere Serviceleistungen

• Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

• Impressum

• Wissenswertes über das Mahnverfahren

• Zinsen und Kosten: Die unterschätzten Nebenforderungen

• Unser Vortragsangebot

• Rechtsfindung im Internet (Teil 3 und Ende)


Wir stellen uns vor

Die hier genannten Rechtsanwälte, und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.

Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:


Rechtsanwalt Birk Frank

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht


Rechtsanwalt Bernhard Brandt

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht


Steuerberater Dr. Andreas Kröber

(erreichbar über die RAe)


Unsere Serviceleistungen


Angebot für Privatpersonen:

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer


Angebot für gewerbliche Mandanten:

• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)

• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)

• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen

• Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)

• Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung


Besondere Serviceleistungen:

• Vor - Ort - Service für Gewerbetreibende und Privatpersonen innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner

Berliner Straße 28a
13127 Berlin


Telefonisch:

030 – 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80

eMail: birkfrank@aol.com

Internet: http://www.birkfrank.de


Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz


Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 14 - 17 Uhr

andere Termine nach Vereinbarung


Impressum


Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Kröber in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.

Ausgabe 2/01 - August 2001

Verantwortlich: RA Birk Frank


Wissenswertes über das Mahnverfahren


Das gerichtliche Mahnverfahren dient dazu, schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel wegen geldwerter Forderungen erhalten. Für dieses Verfahren gibt es amtliche Vordrucke, die zwingend zu verwenden sind. Ihre Forderung muß der Art nach spezifiziert werden, dazu gibt es eine Liste mit verschiedenen Nummern für verschiedene Vertragsarten. Auch diese Liste benötigen Sie folglich zum Ausfüllen. Machen Sie sich auch Gedanken, bei welchem Gericht Sie Klage erheben müßten, wenn Sie Ihren Anspruch normal einklagen, denn auch diese Angabe ist erforderlich.
Mit diesem Rüstzeug müßte es gelingen, das Formular auszufüllen. Eingereicht wird der Mahnantrag beim für Sie nächsten Amtsgericht. Vorsicht, in einigen Städten und Bundesländern gibt es spezielle Mahngerichte, in Berlin z.B. das Amtsgericht Wedding.

Nach einigen oder mehr Tagen erhalten sie eine Nachricht, daß der Mahnbescheid versandt wurde. Zugleich müssen Sie die Gebühren einzahlen (mindestens 22,50 DM). Später erhalten Sie dann die Nachricht, das der Mahnbescheid zugestellt wurde. Nun müssen Sie zwei Wochen ab dem Zustellungsdatum warten, bevor Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, das dafür notwendige Formular schickt Ihnen das Gericht von selbst.

Bif


Zinsen und Kosten: Die unterschätzten Nebenforderungen

(auszugsweise veröffentlicht im Berliner Wochenblatt vom 05.09.2001)

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten, den Verlockungen der Werbung und der Leichtigkeit, mit der man Kredite erhalten kann, geraten immer mehr Haushalte in eine Schuldenmisere. Bei Abschluss von Verträgen sind oft die recht erheblichen Folgekosten nicht absehbar, die entstehen, wenn man seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann.

Der Gesetzgeber hat im letzten Jahr durch das Gesetz zur Beschleunigung von Zahlungen die Rechte und Möglichkeiten von Gläubigern stark erweitert. Er hatte dabei zahlungsfähige aber zahlungsunwillige Schuldner im Blickpunkt. Die gleichen Auswirkungen treffen jedoch erst recht Schuldner, die zwar zahlen wollen, dies aber nicht rechtzeitig können.

So ist es nun nicht mehr nötig, einen Schuldner zu mahnen, um den Verzug zu begründen. Jede Forderung führt spätestens 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung zum Verzug. Somit kann auch eine lediglich vergessene Rechnung die Verzugsfolgen auslösen.

Verzugsfolge ist unter anderem die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen. War die gesetzliche Höhe früher 4%, so wird sie seit Mai 2000 abhängig von dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bestimmt. Auf diesen Basiszins werden noch 5% aufgeschlagen. Das sind zum Beispiel derzeit 9,26% pro Jahr. Kann der Gläubiger nachweisen, weitere Schäden durch den Verzug zu haben, kommen noch höhere Zinsen oder andere Kosten hinzu. Leitet der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage ein, entstehen weitere Verfahrens- und Anwaltskosten. Diese Kosten werden ebenfalls verzinst.

So kann aus einer an sich kleinen Rechnung eine Gesamtforderung werden, die ein Mehrfaches der ursprünglichen Schuld beträgt.

Ist zwischen Vertragsschluss- und abwicklung abzusehen, dass die Forderung nicht bezahlt werden kann, ist Kündigung oder Widerruf nicht immer die beste Wahl. So kostet die Stornierung einer Neuwagenbestellung oft soviel wie ein Gebrauchtwagen. Handwerker und Dienstleister können meist die bereits entstandenen Kosten und Leistungen trotz Kündigung geltend machen. Ein Blick in das Kleingedruckte hilft, die Möglichkeiten und Kosten einer vorzeitigen Beendigung abzuschätzen.

Manchmal führt das Abwarten einer Vertragsverletzung durch die Gegenseite zum Erfolg. Wird eine Ware nicht fristgemäß geliefert, sollte man sofort eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. So wird der gefürchtete Gläubiger selbst zum Schuldner.

Bif



Unser Vortragsangebot


„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“

Dieser Vortrag ist für Senioren gedacht. Er verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.

Kosten 60,- DM + Mehrwertsteuer

Der Vortrag dauert ca. 45 min.


Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht

Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)

Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)

Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)

Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.

Kosten 60,- DM zuzüglich MwSt. für jeden Teil.



Verbraucherrecht

mit den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf, Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 60 min., 60 DM netto



Haben Sie Interesse, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.


Rechtsfindung im Internet

EINE KOMMENTIERTE LINKLISTE (3.Teil)

Auf unserer Homepage sind die kommentierten Links unter http://members.aol.com/birkfrank/bookmark.htm zu finden, um Ihnen das Surfen zu erleichtern.


METALAW

http://www.metalaw.de/index.php3

eine Metasuchmaschine für Gerichtsurteile

ELTERN IM INTERNET

http://www.pappa.com/

eine hilfreiche Seite für Väter, die sich um Umgang und Sorge für ihre bei der Mutter lebenden Kinder bemühen

RECHTSANWALT BACZKO

http://www.jurathek.de/baczko/sozial1.htm

mit Infos zu Unterhalt und Sozialhilfe

FAHRSCHULE KNITTEL

http://www.fahrschule-knittel.de/knittel/st_til.htm

Alles über Punkte in Flensburg und deren Tilgung

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER SOZIALHILFEBERATUNG

http://www.sozialhilfe-online.de/index.htm

für Sozialhilfeempfänger und Interessierte

(Ende der Reihe)



Der nächste Newsletter erscheint zum Jahresende 2001.