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Newsletter 3/2001


Inhalt

Wir stellen uns vor

• Unsere Serviceleistungen

Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Impressum

Neues Schuldrecht ab 2002

Vortragsangebot

Gebührenabschlag Ost fällt in Berlin


Wir stellen uns vor

Die hier genannten Rechtsanwälte, und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.

Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Interessenschwerpunkte:


Rechtsanwalt Birk Frank

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht


Rechtsanwalt Bernhard Brandt

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht


Steuerberater Dr. Andreas Kröber

(erreichbar über die RAe)


Unsere Serviceleistungen


Angebot für Privatpersonen:

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer


Angebot für gewerbliche Mandanten:

• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)

• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)

• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen

• Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)

• Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung


Besondere Serviceleistungen:

• Vor - Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin


Telefonisch:

030 – 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80

eMail: birkfrank@aol.com

Internet: http://www.birkfrank.de


Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz


Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 14 - 17 Uhr

andere Termine nach Vereinbarung


Impressum

Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Kröber in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.

Ausgabe 3/01 - Dezember 2001

Verantwortlich: RA Birk Frank


Neues Schuldrecht ab 2002


Das neue Jahr bringt nicht nur den Euro, sondern auch wesentliche Veränderungen im Schuldrecht, da eine europäische Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf umzusetzen war und die Modernisierung des BGB schon lange geplant. Nebengesetze wie das Haustürwiderrufsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Fernabsatzgesetz werden in das BGB eingefügt. Die Paragraphennummerierung ist umfangreichen Änderungen unterworfen und Richter- und Gewohnheitsrecht wurden in das Gesetz aufgenommen (z.B. cic, pVV*). Weitere Informationen können unter www.schuldrechtsmodernisierung.com oder www.bmj.bund.de abgerufen werden.


Schuldrecht ist derjenige Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, der allgemeine Regeln für fast alle Vertragsarten bestimmt. Folgen reichen folglich vom Kaufrecht bis zum Werkvertrag.

Augenfälligste Veränderung sind neue Verjährungsregeln. So hat der Kunde beim Kauf einer Sache eine zweijährige Gewährleistung statt bisher 6 Monate. Dies bringt dem Händler die Notwendigkeit, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kalkulationen zu überdenken, der Kunde kann sich nun längere Zeit an seinen Händler wenden (statt auf eine kostenpflichtige Garantieverlängerung oder eine Herstellergarantie zu setzen), muß dafür jedoch teilweise erhebliche Preiserhöhungen in Kauf nehmen.

Langfristig wird dies sicher zu einer Qualitätssteigerung bei den Produkten führen, müssen sie nun ja 4x solange halten wie früher. Gebrauchtwagen haben nun eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, wenn sie von einem Händler erworben werden.

Auch andere Verjährungsregeln wurden verändert, so umfaßt die Regelverjährung nur noch 3 statt 30 Jahre und Mietrückstände verjähren in 3 statt 4 Jahren. Hemmung und Unterbrechung der Verjährung wurden ebenfalls neu gefaßt.


§ 284 III BGB wurde modifiziert und damit die umstrittene Regel für Geldforderungen, die kürzere Zahlfristen als 30 Tage ausschloß.


Auch die Geltendmachung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist ist nun vereinfacht. So gilt eine Vermutung, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, der Kunde muß dies im Zweifel in den ersten sechs Monaten seit dem Kauf nicht mehr beweisen. Das Nachbesserungs- oder Umtauschrecht ist nun gesetzlich fixiert und nicht mehr von der Aufnahme in den Vertragsbedingungen abhängig.

Der Begriff Wandelung entfällt, die neuen Rechte des Käufers sind Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.

Auch das Werkvertragsrecht wurde dem Kauf weiter angenähert. Kostenvoranschläge müssen nun bei Fehlen einer Vereinbarung nicht mehr bezahlt werden.


Für die umfangreichen Änderungen gibt es keine Übergangsregelungen. Verträge bis 31.12.2001 unterliegen dem alten Recht, Verträge, die im neuen Jahr geschlossen werden, unterliegen automatisch dem neuen Recht. Bei der Verjährung gilt stets die kürzere Frist.


Die Änderungen im Schuldrecht betreffen jeden Verbraucher und Unternehmer. So sollten Unternehmer ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen und an das neue Recht anpassen und auch Private sollten bei Vertragsschluß nicht ohne nähere Prüfung alte Musterverträge etc. verwenden und größere Anschaffungen wegen der verlängerten Gewährleistung auf das kommende Jahr verschieben.



Bif


Vortragsangebot


„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“

Dieser Vortrag ist für Senioren gedacht. Er verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.

Kosten 39,- EUR inkl. Mehrwertsteuer

Der Vortrag dauert ca. 50 min.


Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht

Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)

Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)

Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)

Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.

Kosten 39,- EUR inkl. MwSt. für jeden Teil.



Verbraucherrecht

mit den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf, Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 60 min., 39,- EUR inkl. MwSt.



Haben Sie Interesse, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.


Gebührenabschlag Ost fällt in Berlin


Im nächsten Jahr wird es den zuletzt 10%igen Gebührenabschlag im Ostteil der Stadt Berlin nicht mehr geben. Damit gleichen sich sowohl die Gerichtsgebühren, als auch die Anwaltsgebühren dem westdeutschen Niveau an. Ziel dieser Entscheidung des Gesetzgebers ist in erster Linie nicht die Gleichstellung der Anwälte in einer Stadt, sondern die Erzielung von Mehreinnahmen von über 3 Mio. DM pro Jahr für die Justizkasse. Diese werden durch die höheren Gerichtsgebühren bei sinkenden Verwaltungsaufwand erreicht.

Ostberliner Anwälte werden nun zwar geringfügig höhere Honorare vereinnahmen können, allerdings sind die Streitwerte im Ostteil der Stadt noch immer geringer als im Westteil, z. B. wegen der Lohnunterschiede oder dem geringeren Vermögen der Bürger im Ostteil der Stadt.

Für die Ratsuchenden bedeutet dies, das es preislich nun keinen Unterschied mehr macht, wo in Berlin ihr Anwalt seinen Kanzleisitz hat.

Bif


Der nächste Newsletter erscheint im Frühjahr 2002.