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Newsletter 1/2002


Inhalt


• Wir stellen uns vor
• Unsere Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
• Impressum
• Unser Frühjahrsangebot
• Zulässige Qualifikationsangaben von Rechtsanwälten
Vortragsangebot

Wir stellen uns vor



Die hier genannten Rechtsanwälte, und der Steuerberater bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, daß Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, daß vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.

Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:


Rechtsanwalt Birk Frank

Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht, Strafrecht im Alltag


Rechtsanwalt Bernhard Brandt

Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht


Steuerberater Dr. Andreas Kröber

(erreichbar über die RAe)


Unsere Serviceleistungen


Angebot für Privatpersonen:

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer


Angebot für gewerbliche Mandanten:

• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
• Unterstützung beiPersonalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
• Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung


Besondere Serviceleistungen:

• Vor - Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Kooperation und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin


Telefonisch:

030 – 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80
eMail: birkfrank@aol.com
Internet: http://www.birkfrank.de

Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz


Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9 – 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung


Impressum


Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Kröber in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.
Ausgabe 01/02 - Juni 2002
Verantwortlich: RA Birk Frank

Frühjahrsangebot


Überprüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung mit Hinweisen für das weitere Vorgehen für pauschal 24 Euro brutto


Dieses Angebot gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und nur bis Ende August 2002, Bearbeiter: Rechtsanwalt Birk Frank

Alle Jahre wieder meldet sich der Vermieter mit seiner jährlichen Betriebskostenabrechnung. Statistisch ist eine von drei Abrechnungen fehlerhaft, meist zum Nachteil des Mieters. Eine Betriebskostenabrechnung muß viele formelle und inhaltliche Kriterien erfüllen um tatsächlich fristgemäße Nachzahlungspflichten auszulösen.
Einige Regelungen haben sich durch die Mietrechtsreform im letzten Jahr auch wesentlich verändert. Welche Rechte hat der Mieter, wenn ihm die Abrechnung zweifelhaft oder nicht nachvollziehbar vorkommt? Sind in meiner Abrechnung Posten enthalten, die der Vermieter gar nicht auf den Mieter abwälzen darf?
Diese und andere Fragen werden durch die pauschale BKA-Beratung beantwortet.
Ab einer Betriebskostenabrechnung mit einem Mieteranteil an den Kosten von über 300 Euro ist das Honorar geringer als die gesetzlichen Vorschriften verlangen.

In der Beratung nicht inbegriffen sind die möglicherweise notwendigen Folgeschritte wie Widerspruch, Einsichtnahme in die Unterlagen etc.
Sollten Sie sich jedoch entschließen, für diese Schritte ebenfalls meine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so wird die Beratungsgebühr auf die Folgegebühren angerechnet.

Bif


Zulässige Qualifikationsangaben von Rechtsanwälten

Seit dieser Ausgabe des Newsletters sind in der Rubrik „Wir stellen uns vor“ jegliche benannte Rechtsgebiete sogenannte Tätigkeitsschwerpunkte.
Zum Schutze der Verbraucher sind die Werbemöglichkeiten von Rechtsanwälten erheblich eingeschränkt, um Seriosität und Lauterkeit der Angaben zu gewährleisten.
Es gibt nur drei zulässige Angaben, die Interessenschwerpunkte, die Tätigkeitsschwerpunkte und die Fachanwaltsbezeichnung.
Bis zu 5 Interessenschwerpunkte darf jeder Rechtsanwalt benennen. Solche Schwerpunkte sagen aus, welchen Rechtsgebieten der Anwalt sich besonders zuwenden will. Dies kann geschehen, um der Kanzlei ein gewisses fachliches Profil zu geben oder die praktische Erfahrung für einen späteren Fachanwaltstitel zu erlangen. Letztendlich ist jeder Rechtsanwalt Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Angesichts des immer komplizierter werdenden Rechtssystems ist dies jedoch kaum auf allen Gebieten in gleich hoher Qualität möglich und sinnvoll. Interessenschwerpunkte deuten also eine geplante oder gerade andauernde Spezialisierung des Rechtsanwaltes an. Sie beruhen auf einer Selbsteinschätzung des Rechtsanwaltes.
Tätigkeitsschwerpunkte umfassen den Inhalt von Interessenschwerpunkten, sagen zudem jedoch aus, daß darüber hinaus der Rechtsanwalt bereits mindestens 2 Jahre auf den benannten Rechtsgebieten auch nachhaltig tätig war. Zu den rein abstrakten Interessen treten hier nun auch praktische Erfahrungen hinzu. Sie beruhen auf einer Selbsteinschätzung des Rechtsanwaltes.
Da ich (RA Frank) nunmehr fast 3 Jahre als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin, gebe ich nunmehr Tätigkeitsschwerpunkte an. Diese unterscheiden sich auch etwas von den bisherigen Interessenschwerpunkten, da sich gezeigt hat, daß die praktische Erfahrung nicht deckungsgleich mit den angegebenen Interessen war. Die übrigen Kollegen sind ohnehin langjährig tätig und geben daher seit langem Tätigkeitsnschwerpunkte an.
Der Fachanwaltstitel schließlich zeugt für überdurchschnittliche theoretische und praktische Erfahrungen und Kenntnisse, die durch die Rechtsanwaltskammer in einem Verfahren überprüft wurden. Hinzu tritt eine Weiterbildungspflicht der Fachanwälte, so daß sie ihr erlangtes fachliches Niveau auf Dauer halten können. Leider gibt es nicht – wie bei den Ärzten – für jedes erdenkliche Fachgebiet die Möglichkeit Fachanwalt zu werden, sondern nur für Steuerrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Es gibt keinen Fachanwalt für Mietrecht, Verkehrsrecht oder Gesellschaftsrecht! Folglich ist auf den Rechtsgebieten ohne Fachanwaltstitel weiterhin nur die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten möglich. Bei der Suche nach einem Spezialisten bleibt dem Verbraucher folglich nichts anderes übrig, als den Rechtsanwalt selbst zu befragen oder die Erfahrungen anderer Mandanten zu erfragen.
Der Anwalt ihres Vertrauens wird Ihnen aber im Zweifel sicher bei der Suche nach einem Spezialisten helfen.
Bif


Vortragsangebot

„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“

Dieser Vortrag ist für Senioren gedacht. Er verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Kosten 38,- EUR inkl. Mehrwertsteuer
Der Vortrag dauert ca. 60 min.


Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.
Kosten 38,- EUR inkl. MwSt. für jeden Teil.



Verbraucherrecht

mit den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf, Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 60 min., 38,- EUR inkl. MwSt.


In Vorbereitung: Arbeitsrecht in der Praxis

Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine eMail.
Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.


Bif


Der nächste Newsletter erscheint im Spätsommer 2002.