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2/2002
Inhalt
Wir stellen uns vor
Unsere Serviceleistungen
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Impressum
Als Zahlvater nicht passiv bleiben!
Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts
Vortragsangebot
Wir stellen uns vor
Die hier genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.
Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:
Rechtsanwalt Birk Frank
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht, Strafrecht im Alltag
Rechtsanwalt Bernhard Brandt
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
Rechtsanwalt Norbert Wilke
Mietrecht, Wirtschaftsrecht, zugleich Versicherungsältester der LVA, Berater im Mieterverein
Unsere Serviceleistungen
Angebot für Privatpersonen:
Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer
Angebot für gewerbliche Mandanten:
Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)
Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)
allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen
Unterstützung bei Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)
Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung
Besondere Serviceleistungen:
Vor -
Ort - Service innerhalb Berlins
Internetdienste, Recherchen
und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine
und Institutionen
Newsletter mit Neuigkeiten aus der
Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts
Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick
Schriftlich:
je
nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin
Telefonisch:
030
52 27 96 00
Fax: 030 52 27 96 80
eMail: ra-frank@birkfrank.de NEU!
Internet: http://www.birkfrank.de
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin Pankow - Buchholz
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung
Impressum
Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Wilke in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.
Ausgabe 02/02 - September 2002
Verantwortlich: RA Birk Frank
Als Zahlvater nicht passiv bleiben!
(Zur Veröffentlichung im Wochenblatt vorgesehen)
Viele Väter haben eine erhebliche Unterhaltslast für ihre Kinder zu tragen. Wenn sie nicht mehr zahlungsfähig sind, wächst unbeirrt der Schuldenberg mit bald atemberaubenden Dimensionen weiter. Mütter minderjähriger Kinder haben oft den Beistand des Jugendamtes auf ihrer Seite. Die Ämter raten stets zur Erwirkung vollstreckbarer Titel und aktualisieren diese regelmäßig, wenn es Veränderungen bei den Unterhaltssätzen oder dem Kindergeld gibt. Ein solcher Titel kann kostenlos einvernehmlich beim Jugendamt, bei einem Notar oder bei Fehlen der Mitwirkung des Vaters durch die Gerichte geschaffen werden.
Beliebt ist das vereinfachte Festsetzungsverfahren, bei dem die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gar nicht geprüft wird und daher auch nicht als Argument in das Verfahren eingebracht werden kann. Der Vater muss innerhalb eines Monats seit der Entscheidung selbst aktiv werden und ein eigenes Herabsetzungsverfahren einleiten! Auch bei normalen Unterhaltstiteln ist eine Abänderungsklage möglich, wenn sich seit der Entscheidung wesentliche wirtschaftliche Faktoren verändert haben. Passivität schadet in jedem Fall, weil Nichtzahlen die Verpflichtungen nicht mindert, sondern noch 30 Jahre lang die Unterhaltsschulden gepfändet oder vollstreckt werden können.
Haben Sie also den Arbeitsplatz verloren, sind weitere Unterhaltsgläubiger hinzugekommen oder liegt Ihr Einkommen unter dem notwendigen Selbstbehalt von 775,- (Ost) lohnt sich die Prüfung einer Abänderung des Titels, um den Schuldenberg wenigstens für die Zukunft anzupassen. Sind Sie arbeitslos, notieren Sie sich von Anfang an Ihre Bewerbungsbemühungen nebst Belegen (Stellenanzeigen, Telefonprotokolle, Bewerbungsschreiben). Diese Pflicht besteht ohnehin gegenüber dem Arbeitsamt und kann die Zurechnung fiktiven Einkommens durch das Gericht vermeiden. Holen Sie fachlichen Rat ein, kontaktieren Sie frühzeitig das Jugendamt! Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe können die Kosten anwaltlicher Hilfe abdecken.
Bif
Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts
Ein Rechtsnwalt
ist berechtigt und verpflichtet gegenüber Dritten Stillschweigen
zu wahren über das Mandatsverhältnis betreffende
Informationen. Dies ist ein besonderer Grundsatz, der die Gewähr
rechtsstaatlicher Verfahren und ein uneingeschränktes
Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ermöglichen
soll. Dem Anwalt steht gar vor Gerichten ein
Aussageverweigerungsrecht zu.
Dies ist ein nicht zu
unterschätzender Vorteil für jeden Mandanten. Anderen
Dienstleistern und Beratern steht ein Schweigerecht nicht zu. So gibt
es zum Beispiel nicht wirklich ein Bankgeheimnis. Auch Versicherungen
haben kein Schweigerecht und können erhaltene Informationen auch
gegen den Versicherungsnehmer verwenden.
Das beginnt bei den
persönlichen Daten. Niemand erfährt, ob und warum Sie
Mandant sind, Ihre Adressdaten werden auch garantiert nicht verkauft.
Geben Sie einem Versandhaus Ihre Daten, steht bald darauf ein
Vertreter vor Ihrer Tür oder Sie erhalten unaufgefordert Werbung
von Drittanbietern. Ihre Adresse zählt nämlich nicht zu den
persönlichen Daten, die nach dem Datenschutzgesetz geschützt
sind.
Der Rechtsanwalt darf auch nicht mit Ihnen werben, er darf
Informationen, die er vertraulich erhält, nicht weitergeben.
Dies ist insbesondere in Strafprozessen wichtig.
Diese
Verschwiegenheit endet auch nicht mit dem Mandat. Allerdings darf der
Rechtsanwalt dann dasjenige verwerten, was er zur Durchsetzung
eigener Ansprüche gegen den Mandanten benötigt.
Nichtzahlung ist also eine Vertragsverletzung, die auch den Grundsatz
der Verschwiegenheit tangiert. Sonst könnte kein Rechtsanwalt
seine Honoraransprüche begründen. Zugleich bedeutet dies,
dass Honorarklagen während eines laufenden Mandats unzulässig
sind. Der Anwalt kann also nicht einen Fall behalten und zugleich den
ihm daraus zustehenden Honorarvorschuss einklagen. Das Mandat muss
vorher zwingend niedergelegt oder gekündigt werden. Es wäre
sonst auch mit dem notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen
Anwalt und Mandant nicht vereinbar.
Bif
Vortragsangebot
Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen
Dieser Vortrag ist für Senioren gedacht. Er verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.
Kosten 38,- EUR inkl. Mehrwertsteuer
Der Vortrag dauert ca. 60 min.
Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:
Rund ums Mietrecht
Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen
Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)
Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)
Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)
Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.
Kosten 38,- EUR inkl. MwSt. für jeden Teil.
Verbraucherrecht
mit
den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf,
Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte,
Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern,
Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet
für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 60 min., 38,-
EUR inkl. MwSt.
NEU: Arbeitsrecht in der Praxis
mit den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
Kosten 38,- EUR inkl. MwSt. für jeden Teil.
Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine eMail.
Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.
Viele weitere Infos zu den Vorträgen, einschließlich Gliederungen finden Sie unter www.birkfrank.de
Bif
Der nächste Newsletter erscheint im Winter 2002/2003.