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Newsletter 2/2002


Inhalt


• Wir stellen uns vor

• Unsere Serviceleistungen

• Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

• Impressum

• Als Zahlvater nicht passiv bleiben!

• Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts

• Vortragsangebot


Wir stellen uns vor



Die hier genannten Rechtsanwälte bilden gemeinsam eine Kooperation ohne wirtschaftliche Verflechtung. Das bedeutet für Sie, dass Sie von einem Erfahrungsaustausch der Beteiligten untereinander profitieren können und durch die gemeinsame, kostengünstige Nutzung des Büros für Sie eine attraktive Preisgestaltung möglich wird. Allerdings handelt es sich nicht um eine Sozietät, das heißt, dass vertragliche Beziehungen nur zum jeweiligen Kooperationspartner bestehen und dieser im Rahmen der Mandantenbeziehung Ihr Ansprechpartner bleibt. Ebenso haftet ein jeder Kooperationspartner nur für eigenes Verschulden.

Nun ein Überblick über Ihre möglichen Ansprechpartner und deren Tätigkeitsschwerpunkte:


Rechtsanwalt Birk Frank

Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht, Strafrecht im Alltag


Rechtsanwalt Bernhard Brandt

Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht


Rechtsanwalt Norbert Wilke

Mietrecht, Wirtschaftsrecht, zugleich Versicherungsältester der LVA, Berater im Mieterverein


Unsere Serviceleistungen


Angebot für Privatpersonen:

Recht im Alltag einschließlich Kaufrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer


Angebot für gewerbliche Mandanten:

• Vertragsmanagement (Entwurf neuer oder Überprüfung bestehender Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, Anpassung von Musterverträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse, mediative Unterstützung von Vertragsverhandlungen)

• Forderungsmanagement (Begleitung Ihrer Außenstände von der ersten Mahnung bis zur Pfändung)

• allgemeine Rechtsberatung zu jeder Zeit durch Rahmenvereinbarungen auch bei Ihnen vor Ort, gern auch projektbezogen

• Unterstützung bei Personalentscheidungen (Arbeitsamtförderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge)

• Steuerlicher Rundumservice einschließlich Jahresabschlüsse, präventive Beratung


Besondere Serviceleistungen:

• Vor - Ort - Service innerhalb Berlins
• Internetdienste, Recherchen und Terminsvertretungen für Berliner Rechtsanwälte
• Vorträge zu Themen des Alltagsrechts für Gruppen, Vereine und Institutionen
• Newsletter mit Neuigkeiten aus der Bürogemeinschaft und der Welt des Rechts


Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick


Schriftlich:

je nach Ansprechpartner
Berliner Straße 28a
13127 Berlin


Telefonisch:

030 – 52 27 96 00
Fax: 030 – 52 27 96 80

eMail: ra-frank@birkfrank.de NEU!

Internet: http://www.birkfrank.de


Persönlich:

nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort oder im Büro in der Berliner Straße 28a in 13127 Berlin – Pankow - Buchholz


Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 9 - 12 und 14 - 17 Uhr, Freitag nur 9 – 12 Uhr, andere Termine nach Vereinbarung


Impressum


Newsletter der Kooperation / Bürogemeinschaft Frank / Brandt / Wilke in der Berliner Straße 28a, 13127 Berlin.

Ausgabe 02/02 - September 2002

Verantwortlich: RA Birk Frank


Als Zahlvater nicht passiv bleiben!

(Zur Veröffentlichung im Wochenblatt vorgesehen)


Viele Väter haben eine erhebliche Unterhaltslast für ihre Kinder zu tragen. Wenn sie nicht mehr zahlungsfähig sind, wächst unbeirrt der Schuldenberg mit bald atemberaubenden Dimensionen weiter. Mütter minderjähriger Kinder haben oft den Beistand des Jugendamtes auf ihrer Seite. Die Ämter raten stets zur Erwirkung vollstreckbarer Titel und aktualisieren diese regelmäßig, wenn es Veränderungen bei den Unterhaltssätzen oder dem Kindergeld gibt. Ein solcher Titel kann kostenlos einvernehmlich beim Jugendamt, bei einem Notar oder bei Fehlen der Mitwirkung des Vaters durch die Gerichte geschaffen werden.

Beliebt ist das vereinfachte Festsetzungsverfahren, bei dem die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gar nicht geprüft wird und daher auch nicht als Argument in das Verfahren eingebracht werden kann. Der Vater muss innerhalb eines Monats seit der Entscheidung selbst aktiv werden und ein eigenes Herabsetzungsverfahren einleiten! Auch bei normalen Unterhaltstiteln ist eine Abänderungsklage möglich, wenn sich seit der Entscheidung wesentliche wirtschaftliche Faktoren verändert haben. Passivität schadet in jedem Fall, weil Nichtzahlen die Verpflichtungen nicht mindert, sondern noch 30 Jahre lang die Unterhaltsschulden gepfändet oder vollstreckt werden können.

Haben Sie also den Arbeitsplatz verloren, sind weitere Unterhaltsgläubiger hinzugekommen oder liegt Ihr Einkommen unter dem notwendigen Selbstbehalt von 775,- € (Ost) lohnt sich die Prüfung einer Abänderung des Titels, um den Schuldenberg wenigstens für die Zukunft anzupassen. Sind Sie arbeitslos, notieren Sie sich von Anfang an Ihre Bewerbungsbemühungen nebst Belegen (Stellenanzeigen, Telefonprotokolle, Bewerbungsschreiben). Diese Pflicht besteht ohnehin gegenüber dem Arbeitsamt und kann die Zurechnung fiktiven Einkommens durch das Gericht vermeiden. Holen Sie fachlichen Rat ein, kontaktieren Sie frühzeitig das Jugendamt! Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe können die Kosten anwaltlicher Hilfe abdecken.

Bif


Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts


Ein Rechtsnwalt ist berechtigt und verpflichtet gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren über das Mandatsverhältnis betreffende Informationen. Dies ist ein besonderer Grundsatz, der die Gewähr rechtsstaatlicher Verfahren und ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ermöglichen soll. Dem Anwalt steht gar vor Gerichten ein Aussageverweigerungsrecht zu.
Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil für jeden Mandanten. Anderen Dienstleistern und Beratern steht ein Schweigerecht nicht zu. So gibt es zum Beispiel nicht wirklich ein Bankgeheimnis. Auch Versicherungen haben kein Schweigerecht und können erhaltene Informationen auch gegen den Versicherungsnehmer verwenden.
Das beginnt bei den persönlichen Daten. Niemand erfährt, ob und warum Sie Mandant sind, Ihre Adressdaten werden auch garantiert nicht verkauft. Geben Sie einem Versandhaus Ihre Daten, steht bald darauf ein Vertreter vor Ihrer Tür oder Sie erhalten unaufgefordert Werbung von Drittanbietern. Ihre Adresse zählt nämlich nicht zu den persönlichen Daten, die nach dem Datenschutzgesetz geschützt sind.
Der Rechtsanwalt darf auch nicht mit Ihnen werben, er darf Informationen, die er vertraulich erhält, nicht weitergeben. Dies ist insbesondere in Strafprozessen wichtig.
Diese Verschwiegenheit endet auch nicht mit dem Mandat. Allerdings darf der Rechtsanwalt dann dasjenige verwerten, was er zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Mandanten benötigt. Nichtzahlung ist also eine Vertragsverletzung, die auch den Grundsatz der Verschwiegenheit tangiert. Sonst könnte kein Rechtsanwalt seine Honoraransprüche begründen. Zugleich bedeutet dies, dass Honorarklagen während eines laufenden Mandats unzulässig sind. Der Anwalt kann also nicht einen Fall behalten und zugleich den ihm daraus zustehenden Honorarvorschuss einklagen. Das Mandat muss vorher zwingend niedergelegt oder gekündigt werden. Es wäre sonst auch mit dem notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nicht vereinbar.

Bif


Vortragsangebot


„Vererben: Erbfolge, Testament, Vorsorgemaßnahmen“

Dieser Vortrag ist für Senioren gedacht. Er verschafft einen Überblick über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge und die Anforderungen und Möglichkeiten des Testaments. Er gibt darüber hinaus praktische Hinweise zur Aufbewahrung, informiert über sinnvolle Vollmachten für Alter und Gebrechlichkeit und zeigt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung auf.

Kosten 38,- EUR inkl. Mehrwertsteuer

Der Vortrag dauert ca. 60 min.


Dreiteilige Vortragsreihe zum Thema:

Rund ums Mietrecht

Anbahnung, Bestand und Beendigung von Wohnraummietverhältnissen

Erster Teil: Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen (Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Wohnungssuche, staatliche Hilfen, umstrittene Klauseln in Mietverträgen)

Zweiter Teil: Beendigung von Wohnraummietverhältnissen (außerordentliche und ordentliche Kündigungen durch Mieter und Vermieter, Rat und Hilfe bei Kündigung)

Dritter Teil: Bestand und Verlauf von Wohnraummietverhältnissen (Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Instandsetzung und Modernisierung)

Jeder der Vorträge dauert ca. 60 Minuten, die Teile können auch einzeln gebucht werden.

Kosten 38,- EUR inkl. MwSt. für jeden Teil.



Verbraucherrecht

mit den Schwerpunkten: Grundzüge des Vertragsrechts, Handykauf, Ratengeschäfte, Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte beim Kauf, 0190er Nummern, Partnervermittlung, Nebenverdienst, Untermiete, Handyleihe.
Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.
Dauer ca. 60 min., 38,- EUR inkl. MwSt.



NEU: Arbeitsrecht in der Praxis

mit den Schwerpunkten Bewerbung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

zweiteilig, je 70 Minuten, Geeignet für ABM - Träger, Vereine etc.

Kosten 38,- EUR inkl. MwSt. für jeden Teil.



Wenn Sie Anregungen zum Thema haben, rufen Sie an und schreiben Sie eine eMail.

Haben Sie Interesse an einem der Vorträge, dann können Sie sich telefonisch nach Details der Vorträge erkundigen. Ich faxe Ihnen gern eine Gliederung zu. Die Terminierung sollte ca. 1 Monat im Voraus erfolgen.

Viele weitere Infos zu den Vorträgen, einschließlich Gliederungen finden Sie unter www.birkfrank.de

Bif



Der nächste Newsletter erscheint im Winter 2002/2003.