ÜBER MICH |
AKTUELLES |
||||
Finanzierungshilfen |
|
||||
Formulare |
|
|
|||
|
|
|
|
Das aktuelle Thema
Fünf Jahre Rechtsanwalt
Am 09. Juni 1999 habe ich
die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und am 01.07.1999 die
anwaltliche Tätigkeit aufgenommen.
Damit jährt sich
meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in diesem Jahr zum fünften
Mal.
Grund genug, einen kritischen Rückblick zu wagen.
RÜCKBLICK
Die
anwaltliche Tätigkeit begann in einer Zeit des Umbruchs und
schwindender Zuversicht in der Branche.
Die Zulassungszahlen
nahmen in einem dramatischen Umfang zu, Rechtsanwalt zu werden war
nichts besonderes mehr. Damals stöhnte man über 8000
Anwälte in Berlin, heute sind es an die 12.000.
Die „fetten“
Jahre der Branche nach der Wende mit ihrem erheblichen
Rechtsberatungsbedarf und der letzten Gebührenerhöhung für
Anwälte im Jahre 1994 begannen allmählich magerer zu
werden. Jahrzehntelange berufliche Regelungen hatten längst
begonnen aufzuweichen und das Tempo der Veränderungen nahm
stetig zu. Werbebeschränkungen fielen,
Postulationsbeschränkungen wurden aufgeweicht (die Erlaubnis vor
bestimmten Gerichten außerhalb des eigenen Gerichtsbezirkes
aufzutreten) und ständige Veränderungen der Gesetze ließen
das erlernte Wissen schnell zu Makulatur werden.
Im Februar 1999 hatte ich
das zweite Staatsexamen bestanden und zunächst eine Anstellung
als Rechtsanwalt gesucht. Mir schien es vernünftiger, die
berufliche Praxis zunächst in einer bestehenden Kanzlei kennen
zulernen. Damals bestand die Möglichkeit noch, in der
Bewerbungsphase zu überleben, da es zumindest für ein Jahr
Arbeitslosenhilfe gab. Heute fallen erfolgreiche Absolventen sofort
in die Sozialhilfe.
Nach etwa 80 Bewerbungen erkannte ich, dass es
einen Arbeitsmarkt für Juristen gar nicht gab oder er zumindest
nicht der Rede wert war. Wegen meiner pflegebedürftigen Mutter
war es mir auch nicht möglich, bundesweit oder im Ausland eine
Beschäftigung zu suchen. Daraufhin beschloss ich schon nach
wenigen Monaten die Existenzgründung zu wagen, da ich die
praktische Arbeit suchte, damit das erworbene Wissen nicht so schnell
verblasst. Ich wählte den Weg über das Überbrückungsgeld
vom Arbeitsamt. Auf diese Weise war zumindest in den ersten Monaten
der Aufbauphase gewährleistet, den grundlegenden Lebensbedarf
decken zu können. In den ersten Wochen fand ich einen
befreundeten Kollegen und einen Steuerberater als Mitstreiter und es
wurden Räume in Berlin Weißensee angemietet.
Die Arbeit
konnte beginnen. Ich suchte Kontakt zu weiteren Kollegen in der
Gegend oder aus meiner Ausbildungszeit, begann zunächst mit
Zuarbeiten, erarbeitete Vorträge für Vereine und baute mir
so ein kleines Netzwerk auf, durch dass ich Menschen kennen lernte
und Fälle bearbeitete, die ich selbst noch nicht bekommen hätte.
So aber konnte ich meine Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln.
Der
Aufbau hatte begonnen, im zweiten Halbjahr 1999 bearbeite ich neben
den Zuarbeiten auch über 50 eigene Fälle. Ein gewisser
Optimismus zeigte sich, bei Fortschreiten der Entwicklung würde
ich bald auf eigenen Füßen stehen können.
Das Jahr
2000 entwickelte sich dann leider doch nicht erwartungsgemäß.
Zwei der Kollegen, mit denen ich zusammenarbeitete verabschiedeten
sich in die Insolvenz, die Bürogemeinschaft zerbrach im Herbst,
da die Mitstreiter Anstellungen gefunden hatten und daher nur noch
wenig Zeit und Nutzen von dem gemeinsamen Büro hatten. Im ganzen
Jahr kamen 92 neue Fälle dazu. Nimmt man die Zahlen von 1999 für
das halbe Jahr als Grundlage, ist kein Aufwärtstrend
erkennbar.
Ich schloss mich einer anderen Bürogemeinschaft
an, der ich noch heute angehöre. Ein Kanzleiumzug ist aber immer
mit dem Risiko verbunden, dass Mandanten nicht „mitziehen“.
Die Berliner Allee in Weißensee ist geradezu üppig mit
Anwälten ausgestattet. Der neue Kanzleisitz ist nahe dem
Stadtrand und daher auch nicht so dicht besiedelt wie die
Innenstadtbezirke. Zudem waren in der Kanzlei drei weitere
eingesessene Rechtsanwälte, so dass die Mandanten aus der Gegend
im wesentlichen schon verteilt waren.
2001 und 2002 waren demnach
durchschnittliche Jahre ohne erhebliche positive Veränderungen
(69 und 72 neue Fälle). Hinzu kam, dass durch die Einführung
des Euro sowohl die Preise erheblich stiegen und damit die Unkosten
und die Zurückhaltung der Mandanten angesichts ihrer eigenen
Kassen. Zudem wurden fast sämtliche Anwaltsgebühren und
Streitwerte im Zusammenhang mit der Euroeinführung abgerundet.
Im Jahre 2003 wollte sich die Situation zunächst etwas
bessern. Erstmals hatte ich eine dreistellige Fallzahl, im Herbst
aber stand auch diese Bürogemeinschaft kurz vor ihrem Zerfall.
Nur erhebliche Investitionen konnten diesen abwenden. Die Kanzlei war
bis auf weiteres gerettet, aber die Einbußen waren
beträchtlich, der Zuwachs an neuen Fällen (103) führte
nicht zu einem wesentlichen Zuwachs beim Gewinn.
Das Jahr 2004
begann etwas schleppend. Den Aussichten auf höhere Gebühren
ab Juli durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz steht die
Befürchtung gegenüber, dass sich nun weniger Menschen
anwaltlichen Beistand leisten können und wollen. Auch
Rechtsschutzversicherungen werden sicher bald teurer.
Letzte Änderung: 15. August 2004