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Kosten sparen zum Vorteil beider Seiten


Einen nicht unerheblichen Kostenfaktor bei der Bearbeitung von Fällen stellen die Auslagen für Porto, Telefon und Kopien dar.
Diese können vom Rechtsanwalt gemäß dem RVG auf zweierlei Weise in Rechnung gestellt werden. Entweder es gibt eine Pauschale in Höhe von 20% der Gebühren, höchstens jedoch 20,- € zuzüglich Mehrwertsteuer oder aber es erfolgt eine Einzelabrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten.

In der Regel ist es so, dass wenn sich zeigt, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale, eher eine Einzelabrechnung erfolgt. Die Kosten für Auslagen zu minimieren ist folglich im beiderseitigen Interesse von Rechtsanwalt und Mandant.

Hier einige Tipps, wie die Kosten reduziert werden können:

1. Haben Sie einen Faxanschluss, der zumindest zu bestimmten Zeiten aktiviert ist?
Geben Sie Ihrem Rechtsanwalt die Nummer und die Empfangszeiten an. Ein Fax ist wesentlich günstiger als ein Brief (6 ct zu 55 ct). Ihr Anwalt braucht nur noch einen Brief an Sie versenden, wenn es gilt, Ihnen wichtige Originale zukommen zu lassen.

2. Haben Sie neben einer Handynummer auch eine Festnetznummer im Ortsbereich, z. B. auf Arbeit?
Geben Sie die Festnetznummer an. Mit Sparvorwahlen kosten hier ein Anruf nur 1 bis 2 ct, eine Handynummer anzurufen kosten über 20 ct. Bei Fällen mit kleinem Streitwert kann schon ein einziges durchschnittliches Handygespräch reichen, um den Rahmen der Auslagenpauschale zu sprengen.

3. Haben Sie eine E-Mail Adresse, die Sie regelmäßig überprüfen?
Geben Sie diese an. Wegen der Internetflatrate in der Kanzlei fallen keine separaten Kosten für den E-Mail-Versand an.

4. Haben Sie die Daten der Nr. 1 bis 3 auch von Ihrem Gegner, Ihrer Rechtsschutzversicherung und sonstigen Ansprechpartnern?
Geben Sie diese an. Sicher muss meist zunächst eine Originalvollmacht an die Gegenseite gesandt werden, was Porto verursacht, aber die weitere Auseinandersetzung kann mit geringeren Auslagen geführt werden.

5. Jeder Copyshop ist billiger als Ihr Rechtsanwalt!
Eine Fotokopie kostet Sie im Copyshop vielleicht 10 bis 15 ct. Im RVG steht, dass ein Rechtsanwalt für die ersten 50 (notwendigen) Kopien 60 ct. einschließlich Mehrwertsteuer verlangen kann.
In der Regel braucht ein Rechtsanwalt drei Kopien eines Dokuments: eine für sich selbst, eine für das Gericht und eine für den Gegner.
Wichtige Unterlagen sollten dem Anwalt also bereits in (mehrfacher) Kopie gegeben werden. Der Anwalt braucht nur selten die Originale. Sie selbst brauchen sie aber womöglich eher.
Nur bei einer Akteneinsicht, die nur durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden kann (z. B. Strafakten), fallen zwangsläufig auch die entsprechenden Kopierkosten an.

Fazit:
Die Grundkosten, z.B. für den Telefonanschluss oder die Internetverbindung sind keine Auslagen, sondern Büroinfrastrukturkosten, die mit den Gebühren selbst abgegolten sind.

Kann im wesentlichen die Kommunikation also per Festnetz oder Internet geführt werden und haben Sie bereits ausreichend Kopien aller notwendigen Dokumente gemacht, entstehen eigentlich kaum separate Auslagen. Vereinbaren Sie in diesem Fall eine konkrete Berechnung der Auslagen mit Ihrem Rechtsanwalt und Sie können bis zu 20,- € sparen.


Rechtliche Hinweise


Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben ist eine Haftung ausgeschlossen.