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Das aktuelle Thema
Kosten sparen zum Vorteil beider Seiten
Einen nicht unerheblichen Kostenfaktor
bei der Bearbeitung von Fällen stellen die Auslagen für
Porto, Telefon und Kopien dar.
Diese können vom Rechtsanwalt
gemäß dem RVG auf zweierlei Weise in Rechnung gestellt
werden. Entweder es gibt eine Pauschale in Höhe von 20% der
Gebühren, höchstens jedoch 20,- € zuzüglich
Mehrwertsteuer oder aber es erfolgt eine Einzelabrechnung nach den
tatsächlich entstandenen Kosten.
In der Regel ist es so, dass wenn sich zeigt, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale, eher eine Einzelabrechnung erfolgt. Die Kosten für Auslagen zu minimieren ist folglich im beiderseitigen Interesse von Rechtsanwalt und Mandant.
Hier einige Tipps, wie die Kosten reduziert werden können:
1. Haben Sie einen Faxanschluss, der
zumindest zu bestimmten Zeiten aktiviert ist?
Geben Sie Ihrem
Rechtsanwalt die Nummer und die Empfangszeiten an. Ein Fax ist
wesentlich günstiger als ein Brief (6 ct zu 55 ct). Ihr Anwalt
braucht nur noch einen Brief an Sie versenden, wenn es gilt, Ihnen
wichtige Originale zukommen zu lassen.
2. Haben Sie neben einer Handynummer
auch eine Festnetznummer im Ortsbereich, z. B. auf Arbeit?
Geben
Sie die Festnetznummer an. Mit Sparvorwahlen kosten hier ein Anruf
nur 1 bis 2 ct, eine Handynummer anzurufen kosten über 20 ct.
Bei Fällen mit kleinem Streitwert kann schon ein einziges
durchschnittliches Handygespräch reichen, um den Rahmen der
Auslagenpauschale zu sprengen.
3. Haben Sie eine E-Mail Adresse, die
Sie regelmäßig überprüfen?
Geben Sie diese
an. Wegen der Internetflatrate in der Kanzlei fallen keine separaten
Kosten für den E-Mail-Versand an.
4. Haben Sie die Daten der Nr. 1 bis 3
auch von Ihrem Gegner, Ihrer Rechtsschutzversicherung und sonstigen
Ansprechpartnern?
Geben Sie diese an. Sicher muss meist zunächst
eine Originalvollmacht an die Gegenseite gesandt werden, was Porto
verursacht, aber die weitere Auseinandersetzung kann mit geringeren
Auslagen geführt werden.
5. Jeder Copyshop ist billiger als Ihr
Rechtsanwalt!
Eine Fotokopie kostet Sie im Copyshop vielleicht 10
bis 15 ct. Im RVG steht, dass ein Rechtsanwalt für die ersten 50
(notwendigen) Kopien 60 ct. einschließlich Mehrwertsteuer
verlangen kann.
In der Regel braucht ein Rechtsanwalt drei Kopien
eines Dokuments: eine für sich selbst, eine für das Gericht
und eine für den Gegner.
Wichtige Unterlagen sollten dem
Anwalt also bereits in (mehrfacher) Kopie gegeben werden. Der Anwalt
braucht nur selten die Originale. Sie selbst brauchen sie aber
womöglich eher.
Nur bei einer Akteneinsicht, die nur durch
einen Rechtsanwalt durchgeführt werden kann (z. B. Strafakten),
fallen zwangsläufig auch die entsprechenden Kopierkosten an.
Fazit:
Die Grundkosten, z.B. für
den Telefonanschluss oder die Internetverbindung sind keine Auslagen,
sondern Büroinfrastrukturkosten, die mit den Gebühren
selbst abgegolten sind.
Kann im wesentlichen die Kommunikation also per Festnetz oder Internet geführt werden und haben Sie bereits ausreichend Kopien aller notwendigen Dokumente gemacht, entstehen eigentlich kaum separate Auslagen. Vereinbaren Sie in diesem Fall eine konkrete Berechnung der Auslagen mit Ihrem Rechtsanwalt und Sie können bis zu 20,- € sparen.
Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben ist eine Haftung ausgeschlossen.