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Warum der Anwalt manchmal der bessere Berater ist


In den Bereichen klassischer anwaltlicher Beratung drängen zunehmend konkurrierende Anbieter, die mit den Schlagworten „Kundenservice“, „Schadensmanagement“ oder „Full-Service“ neben ihren Kerngeschäften auch unzulässige Rechtsberatung betreiben.

Beispiel: Sie werden Opfer eines Verkehrsunfalls. Die gegnerische Haftpflichtversicherung organisiert nach Anfrage bei der Hotline die Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen, die Reparatur ihres Wagens durch eine Werkstatt, sendet fast wöchentlich von ihnen auszufüllende Formulare, in denen sie nur das Zutreffende ankreuzen müssen und nach wenigen Monaten erhalten sie sogar etwas Geld: 2.000,- DM Schmerzensgeld für ihre unfallbedingten Verletzungen.

Wenn sie überhaupt nicht stutzig werden, dass der Gegner, von dem sie Schadensersatz begehren, ihre Ansprüche für sie durchzusetzen vorgibt, dann werden sie auch nicht merken, wie viel Geld sie verschenken. Von soviel Service überzeugt, werden sie auch noch zu dieser Versicherung wechseln, weil sie sich von den fortan wöchentlichen Werbebriefen mit den „günstigen Konditionen“ und dem „Superservice“ überzeugen lassen. Auch andere Firmen überschütten sie plötzlich mit Werbung, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

In diesem Szenario haben sie keinen Ärger - aber nur, weil sie ihn nicht sehen.

Mehrere Konfliktpotenziale kommen hier zum Vorschein, die nur mit Hilfe eines berufenen Interessenvertreters gelöst werden können.

1. Interessenvertretung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung, die sich zu ihrem Interessenvertreter aufspielt, vertritt überhaupt nicht ihre Interessen. Sie vertritt nur die Interessen ihrer Eigner, meist Aktionären. Diese wollen nur viel Geld einnehmen und wenig ausgeben und daran richtet sich die gesamte Firmenpolitik aus. Ist der Schadensgutachter wirklich unabhängig und vereidigt? Ist die Reparatur wirklich fachmännisch und qualitätsbewusst? Warum hat ihnen niemand ihre Unkostenpauschale erstattet? Wieso bekommen andere bei ähnlichen Verletzungen 10.000,- DM Schmerzensgeld? Wieso hat sie die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht darauf hingewiesen, dass sie auch die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen müsste?

Der Anwalt dagegen ist von Berufs wegen der Interessenvertreter seines Mandanten. Er wird sie vor überzogenen Forderungen warnen, sie über die Folgen belehren, aber dennoch mit Umsicht zur Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche schreiten.

2. Verschwiegenheit

Die gegnerische Haftpflichtversicherung unterliegt nicht der Verschwiegenheit. Vielleicht haben sie in einem der vielen Formulare auch das Kleingedruckte unterschrieben, das besagt, dass sie zustimmen, dass ihre Daten an Fremde weitergegeben werden dürfen. Daher die Werbung. Und alle wissen, dass sie einen Beinbruch haben und daher wohl Bücher zur Entspannung, Gehhilfen zur Bewegung und auch noch eine Fernsehzeitschrift gebrauchen könnten.

Alle verdienen an ihrem Schicksal, außer sie selbst.

Ein Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gehört zu den herausragenden Kennzeichen seines Berufes. Ihm können sie sich anvertrauen. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft darf die Akten eines Anwalts durchwühlen.

3. Aufklärung und Haftung

Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen berechtigte Ansprüche vorenthält, dann werden sie deren Höhe nie erfahren und für diesen „mangelhaften Service“ auch keine vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüche geltend machen können. Denn einen Vertrag haben sie ja gar nicht mit der Versicherung und Schweigen ist kein Verbrechen.

Ein Anwalt dagegen ist von Berufs wegen verpflichtet, ihre Interessen auch gegen die eigenen Interessen zu vertreten. Er muss sie über seine eigenen Fehler aufklären und haftet aufgrund des Anwaltvertrages. Zu ihrer Sicherheit hat auch jeder Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Anhand des dargestellten Szenarios habe ich versucht, die Punkte herauszuarbeiten, die einen Anwalt zum Interessenvertreter und Berater prädestinieren. Er mag nicht klüger oder besser sein, denn in Versicherungen sind meist gleichqualifizierte Volljuristen tätig, aber er ist unabhängig und IHR Anwalt.