ÜBER MICH

AKTUELLES

FÜR ALLE

FÜR MANDANTEN

FÜR KOLLEGEN

KONTAKT

Zur Person

Newsletter

Rechtstipps



Links

Erreichbarkeit

Das aktuelle Thema

Vorträge




Service


Archiv






Das aktuelle Thema

Anwaltsgebühren im Zivilrecht transparent


Gliederung

  1. Einleitung

  2. Zivilrecht

  1. Gebührentabelle

  2. Außergerichtliche Angelegenheiten

  3. Rahmengebühr

  4. gerichtliches Verfahren

  5. Auslagen

  6. Gebührenabschlag

  7. Beispielsrechnung

  8. Sonstiges


  1. Einleitung

Häufig scheuen Mandanten den Weg zum Anwalt, obwohl sie vielleicht die Notwendigkeit der Mithilfe erkennen, weil sie die Kosten der Beauftragung für hoch und schwer durchschaubar halten.
Es ist auch tatsächlich so, daß sich die Höhe der Gebühren nach dem Einzelfall richtet und daher nicht, wie im Supermarkt, ans Schaufenster geschrieben werden kann.
Das hat im Wesentlichen seinen Grund darin, daß die Gebühren nach Art der Angelegenheit und deren Wert bemessen werden. Diese Fakten kann der Anwalt erst beurteilen, wenn Sie ihn damit vertraut gemacht haben.

Grundlage der Gebührenrechnung ist die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Abweichende Gebühren können darüber hinaus einzelvertraglich vereinbart werden, meist mit höheren als den gesetzlichen Gebühren.
Die Berechnungsweise ist je nach Rechtsgebiet von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Zivilrecht ist der Streitwert Berechnungsgrundlage der Gebühren, also das finanzielle Interesse des Mandanten an der Durchsetzung eines bestimmten Betrages oder Rechtsanspruchs. Im Strafrecht dagegen ist die Schwere des Tatvorwurfs entscheidend, also die Frage, vor welchem Gericht die Anklage verhandelt werden würde.


  1. Zivilrecht

Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen spielen mehrere Faktoren für die Berechnung des Honorars eine Rolle. Ausgangspunkt ist stets der Streitwert, anhand dessen eine volle Anwaltsgebühr (sogenannte 10/10 Gebühr) ermittelt werden kann. Wie oft die Gebühr anfällt und ob in ganzer Höhe, ist abhängig von der Art des Auftrages oder dem Umfang der Angelegenheit.

  1. Gebührentabelle

Hier ein kleiner Auszug aus der Gebührentabelle, aus der sich ergibt, wie hoch eine volle Gebühr bei einem bestimmten Streitwert ist.

Streitwert

Volle Gebühr

0 – 600 DM

50 DM

> 600 – 1200 DM

90 DM

> 1200 – 1800 DM

130 DM

> 1800 – 2400 DM

170 DM

> 2400 – 3000 DM

210 DM


  1. Außergerichtliche Angelegenheiten

Ob in einer außergerichtlichen Angelegenheit eine volle Gebühr anfällt, ist vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit abhängig.
a) Einfaches Schreiben
Ein einfaches Schreiben ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung ohne rechtliche Ausführungen (z. B. Kündigungserklärung) und wird pauschal mit einer 2/10 Gebühr bewertet (§ 120 BRAGO).
b) Auskunft, Erstberatung
Ein juristischer Rat an den Mandanten wird mit einer 1/10 bis 10/10 Gebühr honoriert (§ 20 BRAGO). Dies ist ein weiter Gebührenrahmen. Welche Gebühr konkret angemessen ist, wird unter „3. Rahmengebühr“ erläutert. Dabei ist zu beachten, daß die Gebühr nicht höher als 350,- DM netto sein darf (Kappungsgrenze), aber auch keine weiteren Tätigkeiten mit dieser Beratung verbunden sein dürfen. Soll z. B. Nach Beratung über die Rechtslage der Anspruchsgegner angeschrieben werden, so wird zwar die Beratungsgebühr auf die übrigen Gebühren angerechnet, es fällt jedoch die Kappungsgrenze weg.
c) Sonstige außergerichtliche Angelegenheiten
Im übrigen können Gebühren nach § 118 BRAGO anfallen. Für jede Angelegenheit fällt zumindest eine Geschäftsgebühr in Höhe von 5/10 bis 10/10 an. Findest eine Besprechung mit der Gegenseite, Dritten, einer Behörde oder einem Gericht statt, so kann, soweit tatsächliche oder rechtliche Fragen besprochen werden, eine Besprechungsgbühr anfallen in Höhe von 5/10 bis 10/10. Wird nicht über die gesamte Angelegenheit gesprochen, sondern nur über einen Teilbereich mindert sich entsprechend der zugrunde zu legende Streitwert für diese Gebühr. Für diese Gebühr kann schon ein Telefonat des Rechtsanwalts genügen.
Findet eine Beweisaufnahme statt, so kann eine Beweisgebühr von 5/10 bis 10/10 entstehen. Dies ist außergerichtlich aber sehr selten.


WIRD FORTGESETZT ...


Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben ist eine Haftung ausgeschlossen.